

Bei Konzerten gilt - wenn im Kalender nicht anders vermerkt - Einlass ab 14 Jahren. Unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Bei allgemeinen Fragen zu Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung und für vorherige Zutrittsabsprachen erreichen Sie uns unter: 044 448 15 45
Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren.
Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und wird auch bei offensichtlich über 16-/18-jährigen Gästen angewandt.
Die amtlichen Ausweise - akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise.
Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt:






