EINLASSREGELN
Altersbegrenzung
Die Altersbegrenzungen bei Partys sind im Partykalender individuell vermerkt. Im Normallfall gilt: Partys die von Montag bis Freitag stattfinden sind ab 18 oder 20 Jahren. Samstags-Partys sind ab 16 Jahren.

Bei Konzerten gilt - wenn im Kalender nicht anders vermerkt - Einlass ab 14 Jahren. Unter 14 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.

Eintrittshilfe für Menschen mit Behinderung
Erforderlich ist ein normales Eintrittsticket. Um mit dem Fahrstuhl in den Club zu gelangen, wenden Sie sich bitte an das Dienst habende Sicherheitspersonal.
Bei allgemeinen Fragen zu Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung und für vorherige Zutrittsabsprachen erreichen Sie uns unter: 044 448 15 45

Ausweiskontrollen
Um die Sicherheit unserer Gäste bestmöglich zu gewährleisten, hat X-TRA mit grossem Erfolg eine generelle Ausweispflicht eingeführt.
Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren.
Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und wird auch bei offensichtlich über 16-/18-jährigen Gästen angewandt.

Die amtlichen Ausweise - akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise.

Ausweis-Missbrauch
Besucher, die sich mit falschem oder fremdem Ausweis Zutritt in den Club X-TRA verschaffen wollen, können von der CAS SECURITY AG bis zur Identifikation der Personalien durch die Polizei festgehalten werden. Zudem zieht die CAS SECURITY AG den Ausweis ein und leitet diesen an die zuständigen Behörden weiter.

Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt: link_extern Art. 252 im StGB

Verweigerung des Eintritts
X-TRA behält sich zudem vor, einzelne Personen oder Gruppen aufgrund unpassendem Auftreten oder alkoholisiertem Zustand, den Eintritt - auch mit amtlichem Ausweis - zu verweigern.

X-TRA Hausregeln
file_pdf Hausregeln
PARTYS DIESE WOCHE:

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Rauchen im Club X-TRA
Auch nach dem Rauchverbot am
1. Mai darf im Club X-TRA in zwei Raucherzonen geraucht werden.


Die Raucherzonen sind je nach Veranstaltung unterschiedlich geöffnet. Die Screens im Club informieren über die Situation am jeweiligen Abend und unser Personal gibt ebenfalls gerne Auskunft.

Wo sind die Raucherzonen?
• Podium 1. Stock, vis-à-vis Hauptsaal
• Aquarium 2. Stock, hinter dem Balkon

Neben der Möglichkeit, die beiden Raucherzonen zu nutzen, darf auch vor dem Club-Eingang zur Zigarette gegriffen werden - über alle Raucherzonen gibt auch unser Personal gerne Auskunft.

Aufgrund des Rauchverbots gilt für die Zigarette draussen eine neue Regelung am Wochenende und evtl. an Konzerten mit sehr hohen Besucherzahlen:

Der Eintritt verfällt, sobald das Areal des X-TRA verlassen wird.
Das heisst, wer die Absperrung beim Trottoir überschreitet, hat keinen gültigen Eintritt mehr.
Diese neue Regelung ist wichtig, um unsere Nachbarn vor mehr Lärm zu schützen. Ohne unsere toleranten Nachbarn wäre der Partybetrieb im X-TRA nämlich nicht möglich.

Das X-TRA dankt für das Verständnis.