

Bei Konzerten gilt - wenn im Kalender nicht anders vermerkt - Einlass ab 14 Jahren. Zwischen 6 und 14 Jahren nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, die Veranstaltung aus dem Saal und nicht von der Galerie zu verfolgen. Ihre Platzwahl im Saal ist nicht eingeschränkt. Elektrische Rollstühle müssen zwingend im unteren Stockwerk bleiben.
Für Gäste mit leichten oder temporären Behinderungen stehen auf der Galerie und/oder im Saal eine begrenzte Anzahl Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Die Sitzplätze dienen als zwischenzeitliche Ruhezone und bieten keine garantierte Bühnensicht. Es besteht keine Sitzplatz-Garantie und die Sitzplätze können nicht reserviert werden. Frühes erscheinen empfiehlt sich.
Bei Fragen zu Hilfestellungen für Menschen mit Behinderung steht Ihnen am Veranstaltungstag unser Sicherheitspersonal zur Verfügung. Für vorherige Auskünfte erreichen Sie uns unter: 044 448 15 45
Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren.
Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und wird auch bei offensichtlich über 16-/18-jährigen Gästen angewandt.
Die amtlichen Ausweise - akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise.
Das Fälschen von Ausweisen ist ein Vergehen und im Schweizerisches Strafgesetzbuch geregelt:






